gemeldet: 2024-10-14 15:51:09
Berlin / Nennhauser Damm / vorübergehende Regelung mit provisorischen Ampelanlagen
in Höhe Am Zeppelinpark in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 13.12.2024
Berlin, Nennhauser Damm, in Höhe Am Zeppelinpark in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 13.12.2024
gemeldet: 2024-10-14 14:35:20
Berlin / Nennhauser Damm / vorübergehende Regelung mit provisorischen Ampelanlagen
zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 13.12.2024
Berlin, Nennhauser Damm, zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 13.12.2024
gemeldet: 2024-08-27 17:38:07
Berlin / Nennhauser Damm / vorübergehende Regelung mit provisorischen Ampelanlagen
zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 15.10.2024
Berlin, Nennhauser Damm, zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 15.10.2024
gemeldet: 2024-08-22 13:04:52
Berlin / Nennhauser Damm / vorübergehende Regelung mit provisorischen Ampelanlagen
zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 27.08.2024
Berlin, Nennhauser Damm, zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 27.08.2024
gemeldet: 2024-08-15 10:27:00
Berlin / Nennhauser Damm / vorübergehende Regelung mit provisorischen Ampelanlagen
zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 23.08.2024
Berlin, Nennhauser Damm, zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 23.08.2024
gemeldet: 2024-06-27 15:28:56
Berlin / Nennhauser Damm / vorübergehende Regelung mit provisorischen Ampelanlagen
zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 16.08.2024
Berlin, Nennhauser Damm, zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 16.08.2024
gemeldet: 2024-05-31 10:00:00
Berlin / Nennhauser Damm / vorübergehende Regelung mit provisorischen Ampelanlagen
zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 01.07.2024
Berlin, Nennhauser Damm, zwischen B5, Heerstraße und Brunsbütteler Damm in beiden Richtungen vorübergehende Regelung durch provisorische Ampelanlagen, Baustelle, bis voraussichtlich 01.07.2024
Gefahrentypen
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Eine Straßenbaustelle ist ein Bereich einer Verkehrsfläche, der für Arbeiten an oder neben der Straße vorübergehend abgesperrt wird.
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Winterglätte, respektive Glatteis entsteht, wenn sich auf dem Boden eine Eisschicht oder eine andere Gleitschicht bildet.
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Umgangssprachlich werden die stationären Anlagen oft Starenkasten oder Radarfallen genannt. Eine weitere Bauform sind die Radarsäulen.
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Der Begriff Verkehrsstau bezeichnet einen stark stockenden oder zum Stillstand gekommenen Verkehrsfluss auf einer Straße.
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Die Einschränkung der Sichtweite z.B. durch plötzlich auftretende sind eine häufige Ursache von Autounfällen.
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NDa die Abschreckungswirkung stationärer Anlagen auf ortskundige Verkehrsteilnehmer eher gering ist, werden zusätzlich mobile Kontrollen durchgeführt.
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Bei einem Straßenverkehrsunfall handelt es sich um ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr.
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Gegenstände auf der Fahrbahn, wie Reifen, Autoteile, Steine usw. stellen insbesondere bei höheren Reisegeschwindigkeiten ein erhebliches Gefährdungspotential dar.
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Als Falschfahrer bezeichnet man jene Benutzer einer Autobahn oder einer Straße mit geteilten Richtungsfahrbahnen, die entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren.